Ehrenordnung

1. Präambel

1.1. Der Kreissportbund OPR e.V. ehrt seine Mitgliederorganisationen - Vereine, Verbände der einzelnen Sportarten - sowie deren Untergliederung und Angehörige seiner Mitgliedsorganisationen für langjährige verdienstvolle Tätigkeit bzw. außerordentliche sportliche Leistungen.

1.2. Es können folgende Ehrungen verliehen bzw. vergeben werden:

  • die Ehrenmitgliedschaft im KSB OPR e.V.
  • Ehrennadeln des KSB OPR e.V. in Bronze, Silber und Gold
  • Ehrenurkunden
  • Ehrengeschenke

2. Ehrenmitgliedschaft

2.1. Die Ehrenmitgliedschaft im KSB OPR e.V. ist eine höchste Auszeichnung des KSB und wird an Einzelpersonen in Würdigung herausragender Verdienste um die Entwicklung und Förderung des Sports im Großkreis OPR verliehen.

2.2. Über die Verleihung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes des KSB. Die Urkunde über die Ernennung zum Ehrenmitglied dem/der Auszuzeichnenden vom Vorstand zeitnah zum Beschluss über die Ehrung im feierlichem Rahmen überreicht, z.B. Kreissporttag oder einer anderen zentralen Veranstaltung.

2.3. Ehrenmitglieder des KSB werden als Ehrengast zu Kreissporttagen und Mitgliederversammlungen geladen.

3. Ehrennadeln

3.1. Allgemein

  • Ehrennadeln des KSB OPR in Bronze, Silber und Gold werden an besonders aktive Angehörige von Mitgliedsorganisationen des KSB verliehen. Ein und dieselbe Person kann die Ehrennadel in jeder Stufe nur einmal erhalten. Einer Verleihung der Ehrennadel in Gold oder Silber sollte jeweils die Auszeichnung in der darunter liegenden Stufe vorangegangen sein.
  • Antragsberechtigt sind für alle drei Stufen die Vorstände der Mitgliedsorganisationen gemäß § 1 Abs.(1) und der Vorstand des KSB. Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet der Vorstand KSB OPR.

3.2. Ehrennadel in Bronze

  • Die Ehrennadel in Bronze wird an Einzelpersonen für aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens fünf Jahre ehrenamtlich in einer Mitgliedsorganisation des KSB gemäß § 1 Abs. (1) tätig sein.
  • Die Ehrennadel in Bronze wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied des Vorstandes des KSB verliehen.

3.3. Ehrennadel in Silber

  • Die Ehrennadel in Silber wird an sehr aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 10 Jahre ehrenamtlich in einer Mitgliedsorganisation des KSB gemäß § 1 Abs. (1) tätig sein.
  • Die Ehrennadel in Silber wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied des Vorstandes des KSB verliehen.

3.4. Ehrennadel in Gold

  • Die Ehrennadel in Gold wird an Einzelpersonen für verdienst volle Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 20 Jahre ehren amtlich in einer Mitgliedsorganisation des KSB gemäß § 1 Abs. (1) tätig sein. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold sollte frühestens fünf Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgen.
  • Die Ehrennadel in Gold wird dem Auszuzeichnenden vom Vorstandsvorsitzenden auf einer zentralen Veranstaltung oder anlässlich eines Jubiläums überreicht.

4. Ehrenurkunde

4.1. Die Ehrenurkunde wird in Anerkennung langjährigen ehrenamtlichen Wirkens bzw. besonderen Einsatzes in der praktischen, organisatorischen und gesellschaftlich-sozialen Arbeit im Sport sowie für außerordentliche Leistungen verliehen. Die Ehrenurkunde ist eine Auszeichnung mit der sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften sowie Vereine gemäß § 1 Abs. (1) geehrt werden können.

4.2. Antragsberechtigt sind für Ehrungen von Einzelpersonen und Mannschaften die Vorstände der Mitgliedsorganisationen gemäß § 1 Abs. (1) und für die Ehrung von Vereinen der Vorstand des KSB OPR.

4.3. Die Ehrenurkunde wird anlässlich von namhaften Veranstaltungen des Sports durch ein Mitglied des KSB Vorstandes überreicht. Der Rahmen der Veranstaltung richtet sich nach dem Wirkungsbereich des/der Auszuzeichnenden.

5. Ehrengeschenk

5.1. Ehrengeschenke werden in Würdigung besonderer Leistungen in der praktischen, organisatorischen und gesellschaftlich-sozialen Arbeit im Sport, anlässlich besonderer Jubiläen sowie in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen vergeben. Das Ehrengeschenk ist eine Auszeichnung, mit der sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften sowie Vereine gemäß § 1 Abs. (1) geehrt werden können. Das Ehrengeschenk sollte dem jeweiligen Anlass angemessen sein und einen Bezug zum Sport haben.

5.2. Das Ehrengeschenk wird anlässlich namhafter Veranstaltungen im Sport bzw. Jubiläen durch ein Mitglied des KSB-Vorstands überreicht. Der Rahmen der Veranstaltung richtet sich nach dem Wirkungsbereich des/der Auszuzeichnenden.

6. Durchführungsbestimmungen

6.1. Für die Antragstellung auf Ehrung sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden.

6.2. Die Entscheidung über den Antrag teilt der Vorstand des KSB dem Antragsteller schriftlich mit, im Falle der Ablehnung unter Angabe der maßgeblichen Gründe mit.

6.3. Der Rechtsanspruch auf die Zuerkennung von Ehrungen besteht nicht.

7. Anerkennungen von Ehrungen

7.1. Ehrungen können im Fall grob unsportlichen oder vereinsschädigenden Verhaltens auch ohne vorhergehenden Ausschluss aus dem betreffenden Verein aberkannt werden.

7.2. Die Anerkennung einer Ehrung ist formlos unter Angabe der Gründe denjenigen Vorstand schriftlich zu beantragen. Antragsberechtigt ist außerdem der Vorstand des KSB.

7.3. Die Anerkennung einer Ehrung ist dem Antragsteller und der betreffenden Person/ Mannschaft schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

8. Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt am 01.10.1997 in Kraft.

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